Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gartenbau MELSKOTTE, 46483 Wesel

Präambel

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Geschäftsgebaren zwischen dem Kunden, im weiteren Auftraggeber genannt, und der Firma Gartenbau MELSKOTTE als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass ein geregelter Umgang zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen den Auftraggeber und die Firma Gartenbau MELSKOTTE.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung der Firma Gartenbau MELSKOTTE und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Firma Gartenbau MELSKOTTE an gewerbliche und nicht gewerbliche Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Gartenbau MELSKOTTE im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen, Vertragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn die Firma Gartenbau MELSKOTTE ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Auftraggebers innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die Gartenbau MELSKOTTE schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Die Firma Gartenbau MELSKOTTE hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt der Auftraggeber verbindlich, diese erwerben zu wollen. Die Firma Gartenbau MELSKOTTE ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

2.3 Bestellt der Aufraggeber die Ware und/oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informiert die Firma Gartenbau MELSKOTTE den Auftraggeber umgehend.

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Gartenbau MELSKOTTE durch etwaige Zulieferanten.

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Gartenbau MELSKOTTE zurückzuführen ist.

3.3 Gerät die Firma Gartenbau MELSKOTTE mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Auftraggebers beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten Netto-Vergütung, sofern die Firma Gartenbau MELSKOTTE den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.

3.4 Höhere Gewalt bei der Firma Gartenbau MELSKOTTE oder deren Lieferanten, sowie eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindern, verändern etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Gartenbau MELSKOTTE richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt, z. B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum eine Anzahlung in Höhe von ca. 40% des Auftragswertes ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsvollzug. Die Firma Gartenbau MELSKOTTE ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10 % p. a. zu berechnen. Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

4.2 Die Firma Gartenbau MELSKOTTE behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen; diese sind binnen einer Frist von 8 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsvollzug und die Firma Gartenbau MELSKOTTE behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung/Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Auftraggebers ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz der Firma Gartenbau MELSKOTTE, genauso bleiben sämtliche durch die Firma Gartenbau MELSKOTTE entsorgten Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

4.3 Akontorechnungen für Materiallieferungen/ Sonderbestellungen* werden bis zu 100 % der tatsächlich erbrachten Leistungen, mindestens aber zu 40 % in Rechnung gestellt und sind sofort und vor Baubeginn fällig; für ausgeführte Leistungen können bis zu 90 % der tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt werden und sind sofort fällig. * Materiallieferungen können auch zuzumietende Materialien/Container und/oder Maschinen oder genereller Baustellenbedarf sein.

Die Schlusszahlung ist alsbald nach Feststellung der von der Firma Gartenbau MELSKOTTE vorgelegten Schlussrechnung innerhalb von 8 Werktagen zu leisten. Der Auftraggeber hat gegenüber der Firma Gartenbau MELSKOTTE kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, ihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber der Firma Gartenbau MELSKOTTE zu.

Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde. Die Firma Gartenbau MELSKOTTE ist berechtigt, von dem Auftraggeber, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und von dem Auftraggeber, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen, die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit, so ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE berechtigt pro Mahnung 5,00 € Mahnkosten geltend zu machen.

4.4 Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat dieser nach vorheriger Ankündigung der Firma Gartenbau MELSKOTTE zu dulden, dass dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen -auch wenn diese bereits mit dem Grund und Boden fest verbunden sind, aufzunehmen und unter Anrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge zurücknehmen und sich aneignen darf.

4.5 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE berechtigt, die Erbringung der vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben des Auftraggebers ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

4.6 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 10 Kilometer Radius kostenfrei. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz der Firma Gartenbau MELSKOTTE. Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00 € dar. Diese werden pauschal mit 30,00 € berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.

§ 5 Gewährleistung

5.1 Die Firma Gartenbau MELSKOTTE übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von der Firma Gartenbau MELSKOTTE keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel hat die Firma Gartenbau MELSKOTTE den Auftraggeber hinzuweisen.

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber außerhalb der Pflegeleistung der Firma Gartenbau MELSKOTTE voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie ausgenommen, obgleich die Firma Gartenbau MELSKOTTE versucht, solche Ereignisse zu beobachten, um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können.

5.4 Die Firma Gartenbau MELSKOTTE liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch die Firma Gartenbau MELSKOTTE erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

5.5 Für die von der Firma Gartenbau MELSKOTTE durchgeführten Bauleistungen wird eine Gewährleistung von bis zu fünf Jahren gegeben.

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behält sich die Firma Gartenbau MELSKOTTE zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Auftraggeber ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Zurücktreten kann der Auftraggeber nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

5.7 Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt die Firma Gartenbau MELSKOTTE keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der von ihr gelieferten Waren i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet die Firma Gartenbau MELSKOTTE für durch sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

5.8 Die Firma Gartenbau MELSKOTTE haftet für durch sie zu vertretende Mängel entweder durch Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder durch Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Warenwertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung der Firma Gartenbau MELSKOTTE, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.

5.10 Der Auftraggeber hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber der Firma Gartenbau MELSKOTTE schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs-/Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom Leistungs-/Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei der Firma Gartenbau MELSKOTTE.

5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber erstatten zu lassen.

5.12 Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen die Firma Gartenbau MELSKOTTE aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Gartenbau MELSKOTTE für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu, wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen die Firma Gartenbau MELSKOTTE beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u. ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann von der Firma Gartenbau MELSKOTTE in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung.

§ 7 Aufrechnungsverbot/Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Firma Gartenbau MELSKOTTE aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellte oder durch der Firma Gartenbau MELSKOTTE schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

§ 8 Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma Gartenbau MELSKOTTE (Amtsgericht Wesel bzw. Landgericht Duisburg). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der Firma Gartenbau MELSKOTTE (Amtsgericht Wesel bzw. Landgericht Duisburg).

8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Im Streitfall ist die Firma Gartenbau MELSKOTTE berechtigt, den Streitfall an einen unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Auftraggeber und von der Firma Gartenbau MELSKOTTE zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Auftraggeber und von der Firma Gartenbau MELSKOTTE getragen.

§ 9 Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen der Firma Gartenbau MELSKOTTE und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

9.2 Mündliche Absprachen, insbesondere Abänderungen des Vertrages und/oder der Vertragsgrundlagen insbesondere dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nur gültig, wenn sie von der Firma Gartenbau MELSKOTTE schriftlich bestätigt werden.

§ 10 Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten ab 03.06.2019 und setzen alle bisherigen Fassungen außer Kraft.

Gartenbau MELSKOTTE
Freybergweg 3 a
46483 Wesel

Tel: +49 (0) 0178 4590245

E-Mail: info@gartenbau-melskotte.de

Inhaber:
 Maximilian Melskotte

Adresse

Gartenbau MELSKOTTERudolf-Diesel-Str. 115 46485 Wesel

Kontakt

Telefon: +49(0)178 4590245E-Mail: info@gartenbau-melskotte.de

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